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Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für museumPro Software © 2023 Acuario GmbH, Dombergweg 12, 4423 Hersberg

A. Gegenstand der Lizenz

1. Die Firma Acuario GmbH gewährt dem Kunden für die unter seiner/seinen Lizenznummer/n gültig erworbenen museumPro Programme und Module (“museumPro Software”) ein persönliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht abtretbares Lizenzrecht zur Eigennutzung.

2. Das Nutzungsrecht umfasst neben der museumPro Software auch die entsprechenden Dokumentationen sowie die Installationsanweisungen.

B. Umfang der Lizenz

1. Der Kunde erwirbt ein einfaches, räumlich und zeitlich nicht beschränktes Nutzungsrecht für die von ihm lizenzierte museumPro Software. Der Umfang des Nutzungsrechts – namentlich hinsichtlich der Anzahl Nutzer sowie der Optionen – wird durch das jeweilige Lizenzmodell bestimmt.

2. Die Lizenz bei der Einzelplatz-Version berechtigt den Kunden, eine einzige Installation auf einem einzigen Rechner zu nutzen oder auf einer externen Festplatte, die abwechselnd auf verschiedenen Rechnern angeschlossen wird.

3. Bei der Online-Version (Server-Hosting) können gleichzeitig beliebig viele Nutzer auf der museumPro-Software arbeiten (pro Nutzer wird dann eine eigene zusätzliche FilemakerPro-Lizenz hinzugefügt).

4. Der Kunde erwirbt die Lizenz ausschliesslich für die eigene Nutzung. Das bedeutet, dass nur der Kunde, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Personen auf die lizenzierte museumPro Software zugreifen dürfen.

5. Dem Kunden ist es ohne schriftliche Zustimmung von Acuario GmbH untersagt, die museumPro Software in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

6. Alle Verwertungshandlungen der eigenen Lizenz, die nicht in diesem Lizenzvertrag vorgesehen und ausserhalb des jeweiligen Lizenzmodells liegen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der museumPro Software von und für Dritte (z. B. mittels Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing oder Anbieten der museumPro Software as a Service) und die Erteilung von Unterlizenzen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von museumPro nicht erlaubt.

7. museumPro behält sämtliche Rechte, die in diesem Vertrag dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Dazu gehören Eigentumsrechte, Copyright, Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der museumPro Software, Vertriebsrechte, Vermietungsrechte und dergleichen.

C. Nutzungsbedingungen

1. Bei der Einzelplatz-Version installiert und konfiguriert der Kunde die museumPro Software selbst auf eigene Verantwortung und eigene Kosten oder lässt sie von Dritten installieren und konfigurieren. Bei der Online-Version wird die museumPro Software durch Acuario GmbH auf ihrem Server installiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält dann auch pro registrierte MitarbeiterIn eine Lizenz von FilemakerPro zur Installation auf seinen Rechnern.

2. Der Kunde darf die museumPro Software nicht verändern und insbesondere nicht dekompilieren oder den Quellcode in anderer Weise in eine lesbare oder abänderbare Form bringen.

3. Der Kunde darf die Beschränkung des Umfangs der Lizenz nicht durch die Integration eigener Programmbestandteile in die museumPro Software umgehen.

4. Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. von museumPro, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von museumPro und sind geheim zu halten.

5. Der Kunde hat durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass alle Personen, die Zugang zur museumPro Software haben, die ihm durch diesen Vertrag auferlegten Pflichten auch einhalten.

6. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Bei der Online-Version werden die Sicherheitskopien automatisch durch Acuario GmbH erstellt.

7. Wird beim Kunden befindliche lizenzierte museumPro Software ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, so wird diese von museumPro unter Berechnung der eigenen Auslagen für Datenträger, Arbeitszeit und Versandspesen kostenlos ersetzt.

D. Rechte bei Mängeln

1. Acuario GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemässen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte von Dritten entgegenstehen (“Rechtsmängel”). Bei Rechtsmängeln leistet Acuario GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Endkunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.

2. Der Kunde unterrichtet Acuario GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt Acuario GmbH hiermit, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange Acuario GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von Acuario GmbH anerkennen. Acuario GmbH wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht

auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.

3. Die museumPro Software weist die für Datenbanken übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.

4. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der museumPro Software, wie sie ausgeliefert wurde. Die Gewährleistung von Acuario GmbH für Mängel (“Sachmängel”) wird vollumfänglich ausgeschlossen.

E. Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Acuario GmbH haftet gegenüber dem Kunden für direkte Schäden aus dem Gebrauch der Software nur, sofern diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind. Die Haftung von Acuario GmbH für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

2. Acuario GmbH haftet gegenüber dem Kunden oder Dritten in keiner Weise für irgendwelche indirekten Schäden, Verluste, Forderungen oder Kosten und dergleichen, insbesondere nicht für Aufwendungen des Kunden, Schäden aus Betriebsunterbrüchen, Datenverlust und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter.

3. Der Kunde haftet gegenüber Acuario GmbH für Schäden aus vertrags- oder rechtswidriger Installation, Nutzung oder Weitergabe der museumPro Software.

F. Dauer und Beendigung

1. Das Eigentum an gelieferten Sachen und die beschränkten Nutzungsrechte an der museumPro Software gehen erst mit der Bezahlung der museumPro Software auf den Kunden über.

3. Bei vertragskonformer Nutzung der museumPro Software kann Acuario GmbH diesen Lizenzvertrag nicht kündigen.

G. Schlussbestimmungen

1. Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag tritt in Kraft durch Auslieferung der jeweiligen Lizenzcodes an den Kunden. Diese Lizenzbestimmungen ersetzen allfällige frühere Lizenzvereinbarungen zwischen Acuario GmbH und dem Kunden. Es gilt die jeweils neuste Version des Endbenutzer-Lizenzvertrages (EULA) für museumPro Software, die dem Kunden bei Lieferung der Lizenz-Codes beigelegt werden.

2. Die Rechte des Kunden an der museumPro Software sowie seine Ansprüche gegenüber Acuario GmbH sind in diesem Lizenzvertrag abschliessend festgehalten. Allfällige abweichende allgemeine Geschäfts- oder Lizenzbedingungen des Kunden sind wegbedungen.

3. Zusätzliche oder abweichende Lizenzbestimmungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet wurden.

4. Ist eine Bestimmung oder sind mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzem hiervon unberührt.

5. Eine unwirksame Bestimmung oder Lücke in diesem Lizenzvertrag wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

6. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ist der Sitz von Acuario GmbH. Acuario GmbH ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen.

7. Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Schweiz unter Ausschluss von völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.

Version 3.0, 18.4.2023

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